Im Verfahren zur Einschulung ist uns wichtig, dass alle Beteiligten so früh und so umfassend wie möglich informiert sind. Die Zusammenarbeit zwischen den , dem Gesundheitsamt, den Erziehungsberechtigten und der Schule hat dabei besonderen Stellenwert. Schließlich hat jedes Kind Anspruch darauf, seinen Eintritt in das Schulleben auf der Basis einer guten Lernausgangslage vorzunehmen. Die Schule nimmt zu Beginn eines Schuljahres alle schulpflichtigen Kinder auf. Noch nicht schulpflichtige Kinder ("Kann-Kinder") werden auf Antrag aufgenommen, wenn ihr Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahr erwarten lässt. Schulpflichtige Kinder, deren Schulfähigkeit noch nicht gegeben ist, besuchen den Schulkindergarten, der unserem Haus angeschlossen ist. Kinder mit festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Sprache und soziale und emotionale Entwicklung werden ebenso eingeschult und erhalten speziellen Unterricht im Rahmen der . Die Grundschule Bad Münder hat das Einschulungsverfahren konzeptionell verankert. Eine Übersicht für die laufenden Verfahrenszeiträume finden Sie hier.
Ergänzend stellen wir Ihnen an dieser Stelle den Beobachtungsbogen der Kindertagesstätten vor, den diese uns im Rahmen des Einschulungsverfahrens zukommen lassen, sofern eine Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass die Schweigepflicht aufgehoben ist.
Des Weiteren finden Sie hier eine gemeinsame Erklärung der und der Grundschule in Bad Münder zur Vorbereitung auf den Schulanfang. |