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Informationen über die Grundschule Bad Münder
Sonderpädagogische Grundversorgung
Sonderpädagogische Grundversorgung der Grundschule Bad Münder
Seit 11.2.1999 nimmt die Grundschule Bad Münder am Regionalen Integrations Konzept (RIK) mit den 4 benachbarten Grundschulen und dem Förderzentrum teil. Ziel dieses Konzeptes ist die gemeinsame Unterrichtung aller Schülerinnen und Schüler, darunter auch die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, Soziale und Emotionale Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sollen wohnortnah beschult werden, ihr soziales Umfeld soll unverändert bleiben. Dazu werden Förderschullehrer an die Grundschule abgeordnet, wobei der Stundenansatz 2 Förderstunden pro Klasse beträgt.
Dieses Konzept startete als Pilotprojekt und wird seit 1.8.2007 als Regelkonzept geführt.
Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Erlass Sonderpädagogische Förderung vom 1.2.2005.
Mindestens einmal im Halbjahr werden in Sitzungen, an denen Abgeordnete der Grundschulen, die Förderschullehrkräfte und die Schulleitung der Astrid-Lindgren Schule teilnehmen, Absprachen über Organisationen, Probleme, Anliegen getroffen.
Arbeitsschwerpunkte:
a) Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf mit jeweils 5 Wochenstunden Deutsch und Mathematik nach den curricularen Vorgaben der Förderschule. Die Förderung ist dabei so anzulegen, dass den in der Grundschule geförderten Kindern keinerlei Nachteile im Hinblick auf Qualität und Effektivität des Lernens gegenüber den Kindern in der Förderschule entstehen dürfen.
b) Präventive Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern bei isolierten Lernschwierigkeiten im Vorfeld mit besonderen Fördermaßnahmen nach dem "Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen" vom 4.10.2005 zur Vermeidung von sonderpädagogischen Förderbedarf.
c) Beratung von Schulleitung und Kollegium in Fragen von Unterricht, Förderung, besonders auch beim Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Beratung von Eltern in allen Fragen von Erziehung, Therapie und Fördermöglichkeiten durch Kontakt mit Ärzten, Therapeuten und Behörden.
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